Kinder & Jugendliche

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Wir überarbeiten für 2025 unsere Kinder-Einlassregelung. Nähere Infos demnächst hier!

Das Kinder-Festivalband erhält euer Kind (in Begleitung des/der Erziehungsberechtigten!) nur an unserer "Pluskasse" auf dem P2 zu den bekannten Öffnungszeiten. Bitte nehmt euren Ausweis und den Kinderausweis mit, damit ihr die Familienzugehörigkeit und das Alter auf eventuelle Nachfrage nachweisen könnt.

Wir werden einen Aktionsspielplatz für die jüngsten Reggae-Fans einrichten. Bitte bindet euren Kindern Namensschilder mit eurer Mobilnummer um. Wir können für die Kleinen keine Verantwortung übernehmen.
Denkt außerdem bitte unbedingt an einen geeigneten Gehörschutz!

Jugendliche ab 16 und unter 18 Jahren müssen die Veranstaltung nicht um 24:00 Uhr verlassen, wenn sie in Begleitung einer personensorge- oder erziehungsberechtigten Person sind. Für unter-16-Jährige verlangt das Jugendschutzgesetz bei dem Besuch von sog. Tanzveranstaltungen zu jeder Uhrzeit die Begleitung einer solchen Person (§ 5 Abs. 1 JuSchG). Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG ist erziehungsbeauftragt, wer aufgrund einer Vereinbarung mit den Personensorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) Erziehungsaufgaben wahrnimmt und mindestens 18 Jahre alt ist. Diese Berechtigung wird am Bändchentauschcontainer kontrolliert und ist zusätzlich auf Verlangen schriftlich vorzuzeigen.

Das heißt also, wenn ihr eine Begleitperson (Schwester, Bruder, Freund, Freundin...) dabei habt, die über 18 Jahre alt ist, und eure Eltern in einer Vereinbarung darlegen, dass diese Person deren Funktionen als Personensorgeberechtigte zeitweise übernimmt, könnt ihr die Veranstaltung bis zur vereinbarten Uhrzeit besuchen.

Hier ist eine solche Vereinbarung, die nur noch mit euren Daten ausgefüllt werden muss. Sie muss komplett ausgefüllt werden und gilt nur in Verbindung mit eurem Ausweis, dem Ausweis eurer Begleitperson und einer Kopie des Ausweises eurer personensorgeberechtigten Person/Eltern. Alles muss in doppelter Ausführung mitgebracht und  werden - eine behalten wir und eine führt ihr mit euch mit. Maximal 2 Personen können von einer erziehungsbeauftragten Person beaufsichtigt werden. So gibt es keine Probleme!

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